top of page

Häufig gestellte Fragen

03015F30-BE55-4133-A1EA-17B2410BA9F0.jpe

1. Wie kann ich die ausstehenden Schulden bezahlen?

Sie können Zahlungen an unser Büro leisten, indem Sie den Betrag auf ein Bankkonto überweisen. Marek Vastgoed VOF mit der Nummer NL36 INGB 0007 1776 63 Geben Sie bei der Zahlung immer den Firmennamen und die Dateinummer an .

2. Wer c ein Ich rufe meine Datei?

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Datei haben, können Sie uns jederzeit eine E-Mail senden

mv-incasso@marekvastgoed.nl oder rufen Sie unser Büro an +31 684 393 530.

Natürlich können Sie auch an Honderdland 213, 2676LV Maasdijk schreiben.

3. Ich habe einen Brief oder ein offizielles Dokument erhalten, aber bereits bezahlt.

Was soll ich machen?

Bitte kontaktieren Sie uns immer. Es kann sein, dass der Brief oder das offizielle Dokument die Zahlung überschritten hat oder dass Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden konnte. Stellen Sie sicher, dass Sie immer die Quittung und die Aktenzeichen zur Hand haben, wenn Sie sich an unser Büro wenden .

4. Ich habe eine Vorladung erhalten, was jetzt?

Es sind mehrere Optionen möglich.

1. Sie stimmen dem Inhalt der Vorladung zu. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass der in der der Vorladung beigefügte Spezifikation angegebene Betrag mindestens 14 Tage vor dem ersten Tag der Anhörung auf unserem Bankkonto NL36 INGB 0007 1776 63 liegt . Der Betrag muss daher rechtzeitig bei unserem Büro eingehen. Wenn Sie zu spät bezahlen, schulden Sie auch alle Rechtskosten.

2. Sie stimmen dem Inhalt der Vorladung zu, können den geltend gemachten Betrag jedoch nicht oder auf einmal bezahlen. Bitte setzen Sie sich umgehend mit unserem Büro in Verbindung und besprechen Sie die Möglichkeiten für eine Zahlungsvereinbarung.

3. Sie stimmen nur dem Inhalt der Vorladung zu. Sie können dann eine Verteidigung gegen das vorbringen, was der Gläubiger behauptet. Wenn der Fall vom Amtsrichter bearbeitet wird, können Sie selbst eine mündliche oder schriftliche Klagebeantwortung einreichen.  

5. Ich kann die Forderung nur auf einmal bezahlen. Kann ich in Raten bezahlen?

 

In einigen Fällen ist es möglich, einen Anspruch in Raten zu bezahlen. Ob dies möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren und Umständen ab. Es spielt auch eine Rolle, ob Sie bereits vom Richter verurteilt wurden.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Möglichkeiten mit Ihnen besprechen können. In den meisten Fällen bitten wir Sie in einer solchen Situation, eine Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Sie können dies tun, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Sie können dieses Formular verwenden   hier herunterladen

 

BEL
OF
SCHRIJF ONS!
+31 174 28 44 08
mv-incasso@marekvastgoed.nl
BEL
OF
SCHRIJF ONS!
+31 174 28 44 08
mv-incasso@marekvastgoed.nl
bottom of page