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Allgemeine Bedingungen für die Lastschrift

Version gultig ab 01-01-2020

1.Definiten

1.1. "Auftragnehmer" ist ein Unternehmen der Firma Marek Vastgoed VOF, das als MV Incasso bezeichnet wird und im Folgenden als "MV Incasso" bezeichnet wird.

1.2. „Kunde“ ist die (juristische) Person , di schließt einen Vertrag Vereinbarung mit MV - Sammlung Zweck und Kompetenz.

2. Anwendung

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen, alle damit verbundenen Aktivitäten, die im Rahmen von Inkassotätigkeiten und Einzelbestellungen durchgeführt werden, sowie für die Bereitstellung von Informationen, auch auf elektronischem Wege. Sie gelten auch für Zusatz- und Folgeaufträge.

2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, in welchem ​​Namen auch immer, gelten nicht für Vereinbarungen zwischen dem Kunden und MV Incasso.

2.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von MV Incasso schriftlich akzeptiert wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem, was schriftlich anders vereinbart wurde, hat das, was schriftlich anders vereinbart wurde, Vorrang.

2.3. MV Incasso behält sich das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.

3. Pflichten des Auftragnehmers

MV Inkasso wird bei der Ausführung des Auftrags die gebotene Sorgfalt walten lassen und die Interessen des Kunden nach besten Kräften berücksichtigen.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde erklärt sich berechtigt, Vereinbarungen mit der MV Incasso zu treffen und persönlich die Einhaltung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu garantieren, wobei der Kunde auch verpflichtet ist, die Kosten des Gerichtsverfahrens des Hauptschuldners als Bürgschaft zu erstatten.

4.2. Wenn der Kunde in einer laufenden Angelegenheit eine Zahlung erhält, muss er dies dem MV Incasso so bald wie möglich mitteilen. Dies gilt auch für das Versenden einer Gutschrift oder für den Rückerhalt von Waren oder für die Meldung anderer Umstände, die den einzuziehenden Betrag ändern.

4.3. Die Kosten im Zusammenhang mit Gegenansprüchen oder Schadensersatzansprüchen gehen niemals zu Lasten von MV Incasso, sondern immer zu Lasten des Kunden.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags so weit wie möglich mitzuarbeiten, wobei der Kunde stets alle nützlichen und notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt und die Richtigkeit dieser Informationen garantiert.

MV Incasso ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

4.5. Wenn die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen MV Incasso nicht oder MV Incasso nicht rechtzeitig oder in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen zur Verfügung gestellt wurden oder wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber MV Incasso auf andere Weise nicht nachkommt, kann dies zur Aussetzung der Erfüllung führen. der Verpflichtungen von MV Incasso . Der Kunde ist unbeschadet der Erstattung zusätzlicher Kosten verpflichtet, die MV Incasso entstehen müssen.

5. Abweichende Bestimmungen

5.1. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Aus solchen Abweichungen können keine Rechte hinsichtlich später eingegangener Rechtsbeziehungen abgeleitet werden. Für den Fall, dass MV Incasso für einen bestimmten Zeitraum ein oder mehrere Rechte aus diesen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vollständig ausgeübt hat, kann der Kunde daraus keine Rechte für die Zukunft ableiten.

6. Zuordnung

6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MV Incasso die Vereinbarung unter der Verantwortung Dritter ausführen lässt.

6.2. Alle Aufträge werden ausschließlich von MV Incasso angenommen und ausgeführt. Wenn vorgesehen ist, dass ein Auftrag von einem bestimmten Dritten ausgeführt wird, ist der Kunde bei Übergabe des Auftrags ausschließlich verpflichtet, eine Kopie der Rechnungen, Korrespondenz und sonstigen Unterlagen in Bezug auf die Datei zu erstellen. MV Incasso verfügbar. Die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der vom Kunden gelieferten Unterlagen sowie der angebliche Rechtsanspruch werden von diesem garantiert.

6.3. MV Incasso ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6.4. MV Incasso haftet nicht für die Ungenauigkeit oder das Fehlen oder die Unklarheit der vom Kunden bereitgestellten Daten.

6.5. Wenn der Kunde einen Abholauftrag falsch oder unzureichend liefert oder zurückzieht, überträgt er ihn im Falle eines Verkaufs an einen Dritten oder verpfändet die anhängigen Ansprüche an eine andere (juristische) Person außerhalb

MV Incasso oder trifft eine Zahlungsvereinbarung oder einen Vergleich mit dem Schuldner, führt trotz eines entsprechenden Antrags weitere Inkassotätigkeiten durch, lässt MV Incasso nicht mehr benachrichtigen oder verhindert die weitere Inkassoverarbeitung durch MV Incasso, zu der MV Incasso berechtigt ist Aktivitäten aufgrund eines Versäumnisses des Kunden zu beenden und die entsprechenden Dateien zu schließen, ohne dass dieser verpflichtet ist, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen. In solchen Fällen werden die Auszahlungen, Kosten und Zinsen so berechnet, als wären sie vollständig eingezogen worden, und etwaige Rabatte verfallen. Der Kunde ist verpflichtet, MV Incasso zusätzliche Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen müssen.

6.6. Der Kunde ermächtigt MV-Incasso, alle erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen im Namen des Kunden durchzuführen, die seiner Meinung nach erforderlich sind. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt darauf, sich schriftlich, telefonisch, per SMS, E-Mail und persönlich an den Schuldner zu wenden, dem Schuldner Zinsen und Kosten in Rechnung zu stellen, Geld für den Kunden zu erhalten und Geld zu verdienen Abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls wird eine angemessene Zahlungsvereinbarung getroffen, die Einbeziehung Dritter. Die Arbeiten werden immer auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers ausgeführt.

6.7. Die mit MV Incasso vereinbarten Aktivitäten beschränken sich auf die Durchführung von rechtlichen, beratenden (Inkasso-) Aktivitäten. Die Abtretung besteht ausdrücklich nicht in der Beratung in finanziellen, steuerlichen, versicherungstechnischen, sozialversicherungs- oder sonstigen Angelegenheiten, die verboten sind.

6.8. Andere Aktivitäten, die nicht in den Rahmen der normalen Sammlung von rechtlichen Aktivitäten fallen, wie z. B. Verhandlungen führen, beraten, (rechtliche) Probleme bewerten, eine Antwort einreichen, Gerichtsverfahren durchführen, Rollenarbeit, Ausarbeitung von Vorladungen, Verfassen von Schlussfolgerungen, Vorbereitung und Teilnahme an einem persönlichen Auftritt der Parteien, Anhörung von Zeugen, Besichtigung vor Ort, Reisezeit, Studium und Umsetzung von Sätzen. Parkkosten, Mautkosten und dergleichen werden separat auf der Grundlage des Stundensatzes von 75,00 € xcl berechnet. Dem Kunden wird eine Mehrwertsteuer von 21% berechnet. Eine Rechnung für die durchgeführten Arbeiten wird dem Kunden ausgestellt und muss innerhalb von 14 Tagen nach Versand bezahlt werden.

6.9. MV Incasso ist berechtigt, seine Aktivitäten auszusetzen, bis der angeforderte Vorschuss oder die Rechnungsbeträge seinem Konto gutgeschrieben wurden, und kann nicht für Konsequenzen haftbar gemacht werden, die sich aus der verspäteten Zahlung des Vorschusses oder der Rechnungsbeträge ergeben können den Sammelfall verzögern oder vernachlässigen.

6.10. In allen Fällen, in denen sich ein Anspruch als uneinbringlich herausstellt, schuldet der Kunde MV Incasso die von MV Incasso geleisteten Auszahlungen und einen Betrag, der in Fairness und Fairness für seine Aktivitäten zu bestimmen ist, mit einem Mindestbetrag von 35,00 €.

6.11. Rechtliche Schritte werden erst eingeleitet, wenn der Schuldner von MV Incasso mindestens dreimal schriftlich zur Zahlung aufgefordert und / oder aufgefordert wurde. Wurde innerhalb der darin angegebenen Frist keine Zahlung geleistet oder wurde eine Zahlungsvereinbarung getroffen, werden in Absprache mit dem Kunden rechtliche Maßnahmen ergriffen.

6.12 Inkassotätigkeiten und rechtliche Maßnahmen gehen immer zu Lasten und Risiken des Kunden.

6.13. Inkassotätigkeiten werden nach folgendem Satz für den eingezogenen Betrag berechnet, wobei die Grundlage für die Berechnung des eingezogenen Betrags die Summe aus Kapital und vom Schuldner gezahlten Zinsen ist:

  • Von € 0,01 bis € 5.000,00: 15% bei einem Minimum von € 35,00

  • Über 5.000,00 €: 10%

6.14. Die Unterbrechung und Verhinderung der Verschreibung von Ansprüchen erfolgt nur, wenn dies schriftlich mit dem Kunden und zum geltenden Satz vereinbart wurde. MV - Incasso übernimmt keine Verantwortung für die rechtzeitige Unterbrechung und Verhinderung der Verschreibung, es sei denn, mit dem Kunden wurden weitere Vereinbarungen getroffen.

7. Zahlungen

7.1. Andere Aktivitäten, die nicht in den Rahmen der normalen Sammlung von Justizaktivitäten fallen, wie, ohne darauf beschränkt zu sein, Verhandlungen zu führen, Ratschläge zu erteilen, (rechtliche) Probleme zu bewerten, eine Antwort einzureichen, Gerichtsverfahren durchzuführen , Rollenpflichten, Ausarbeitung von Vorladungen, Verfassen von Schlussfolgerungen, Vorbereitung und Teilnahme an einem persönlichen Auftritt der Parteien, Anhörung von Zeugen, Besichtigung vor Ort, Reisezeit, Studium und Umsetzung von Sätzen. Parkkosten, Mautkosten und dergleichen werden separat auf der Grundlage des Stundensatzes von 75,00 € xcl berechnet. Dem Kunden wird eine Mehrwertsteuer von 21% berechnet. Eine Rechnung für die durchgeführten Arbeiten wird dem Kunden ausgestellt und muss innerhalb von 14 Tagen nach Versand bezahlt werden.

7.2. Alle anderen Kosten, wie Informationskosten (Grundregistrierung bei der Gemeinde), Mittel zur Vorladung durch den Gerichtsvollzieher, Gerichtsgebühren, Kosten, Vollstreckung des Urteils, Pfändung des Konservatoriums oder Vollstreckungspfändung, Zeugenvorladung, Insolvenzantrag, werden von MV Incasso nicht bearbeitet. daher dem Mandanten gemäß den gültigen Tarifen des Justizbeamten gesondert in Rechnung gestellt.

7.3. Die Zahlung muss ohne Rabatt oder Aufrechnung innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Zahlung kann nur auf die von MV Incasso angegebene Weise erfolgen.

7.4. Reklamationen als Antwort auf die Rechnungen müssen schriftlich bei MV Incasso eingereicht und vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ordnungsgemäß begründet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung aufgrund einer eingereichten Beschwerde auszusetzen.

7.5. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Kunde auch ohne weitere Inverzugsetzung fällig:

  • gesetzliche Zinsen ab Fälligkeit;

  • Alle Kosten, die MV Incasso entstehen müssen, um ihre gerichtliche und außergerichtliche Forderung einzuziehen. Letztere Kosten betragen mindestens 15% der Forderung bei einem Mindestbetrag von 35,00 €.

8. Preise für die Arbeit Dritter

8.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Tätigkeiten, zu deren Ausführung MV Incasso nicht berechtigt ist, wie z. B. die Tätigkeiten des Justizbeamten, auf den von der MV Collection festgelegten Justizbeamten übertragen werden. Die Kosten für die vom Justizbeamten ausgeführten Tätigkeiten werden gesondert berechnet der Klient und werden in Übereinstimmung mit der Rate des zuständigen Justizbeamten berechnet.

8.2. In dem Moment, in dem eine Vertretung eines Anwalts für die Bearbeitung des Falls erforderlich ist, muss der Fall an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet werden, mit der MV Incasso zusammenarbeitet. Die Tarife, mit denen der betreffende Anwalt gilt, werden dem Mandanten separat in Rechnung gestellt.

8.3. Nachdem MV Incasso dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Abtretung ganz oder teilweise durch einen Gerichtsvollzieher fortgesetzt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, aus wichtigem Grund mitzuwirken. Ist dies nicht der Fall, trägt der Kunde alle Konsequenzen und Risiken. .

8.4. Nachdem MV-Incasso dem Mandanten angekündigt hat, dass die Abtretung von einem Anwalt vertreten werden muss, da eine Vertretung der Abtretung durch einen Anwalt erforderlich ist, ist der Mandant verpflichtet, zusätzlich daran zu arbeiten und zusammen mit MV-Incasso einen geeigneten Anwalt zu beauftragen, damit die Der Fall kann fortgesetzt werden, wenn der Kunde die Zusammenarbeit verweigert. Alle Konsequenzen und Risiken gehen zu seinen Lasten. Der Kunde ist absolut verpflichtet, MV Incasso zusätzliche Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen müssen.

9. Haftung

9.1. MV Incasso ist nur nach bestem Wissen und Gewissen für die Erbringung seiner Dienstleistungen verpflichtet. Die Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. MV Incasso übernimmt keine Garantie dafür, dass ein gewünschtes Ergebnis tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielt wird. MV Incasso haftet dann auch nicht für ein bestimmtes Erfassungsergebnis.

9.2. Die Arbeiten werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Der Kunde garantiert die Rechtmäßigkeit der übertragenen Ansprüche / Akten.

9.3. MV Incasso haftet nicht für Schäden, die auf Fehler, Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind, die die Arbeiten ausführen, es sei denn, es liegt Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit vor .

9.4. Bei höherer Gewalt haftet MV Incasso nicht für daraus resultierende Schäden. Unter höherer Gewalt ist zu verstehen: jeder Umstand, der außerhalb der Kontrolle von MV Incasso liegt und die Erfüllung der Vereinbarung vorübergehend oder dauerhaft verhindert.

9.5. Insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Streik, Transportschwierigkeiten, Feuer, technische und / oder Computerausfälle oder andere schwerwiegende Ausfälle in der Gesellschaft von MV Incasso oder der von ihnen beauftragten Dritten. Im Falle höherer Gewalt hat MV Incasso nach eigenem Ermessen das Recht, die Ausführung der Anordnung (en) um die Dauer höherer Gewalt zu verlängern oder die Vereinbarung, sofern sie noch nicht ausgeführt wurde, ohne MV Incasso in irgendeiner Form aufzulösen. ist daher verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

9.6. MV Incasso haftet nicht für die gerichtlichen und außergerichtlichen Folgen ungerechtfertigter Ansprüche, die zur Einziehung an MV Incasso übertragen wurden. MV Incasso haftet auch nicht für die Folgen von Ermittlungen und Ermittlungen, auf deren Grundlage von irgendjemandem falsche Entscheidungen getroffen wurden. Die Annahme und tatsächliche Bearbeitung von Inkassoansprüchen erfolgt ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Haftung für MV Incasso.

9.7. Der Kunde stellt MV Incasso von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Bearbeitung und Einziehung von Ansprüchen entstehen, die der Kunde im Auftrag des Kunden stellt.

10. Nicht zurechenbarer Mangel

10.1. Bedingungen außerhalb der Befugnisse und die Aktionen von MV - Collection, sowie alle vorhersehbaren Umstand nicht die Einhaltung der Vereinbarung ermöglicht vernünftigerweise nicht von einer MV - Lastschrift k erwartet werden, gelten als nicht zurechenbare Mängel der MV- Sammlung ausgelegt werden.

10.2 Zu diesen Umständen gehören besondere Wetterbedingungen, Streik, Unfall oder Krankheit des Personals von MV Incasso, restriktive staatliche Maßnahmen - einschließlich Maßnahmen ausländischer Regierungsstellen; Krieg und Kriegsgefahr, Arbeiten, die von Dritten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.

10.3. Im Falle eines nicht zurechenbaren Mangels des MV Incasso hat dieser die Wahl, die Leistung entweder für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder vom Gericht ohne MV auflösen zu lassen - Incaaso ist zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

11. Abrechnung

11.1. Sofern nicht ausdrücklich eine nders vereinbart, MV Sammlung trägt an den Client nicht häufiger als einmal pro Monat Zwischen t und für Kundengelder erhalten ab, abzüglich der Kosten, Zinsen, Auslagen und Kosten Beträge, Einlösungskommission und Reservierung für die Herstellung von Kosten, sofern der dem Kunden zustehende Betrag ein rechtliches Verfahren ist.

11.2. MV Incasso behält sich das Recht vor, Zwischenzahlungen zu verschieben, solange auf Portfolioebene die angefallenen Kosten, Zinsen und Auszahlungen in aktuellen Dateien und ausstehenden Rechnungen in geschlossenen Dateien höher sind als der Gesamtbetrag der Zahlungen.

11.3. Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Diese Frist gilt als Frist im Z in d er Act. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung ist der Kunde per Gesetz in Verzug, ohne dass MV Incasso dem Kunden eine Inverzugsetzung ausstellen muss und alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig und zahlbar sind. MV Incasso ist berechtigt, ausstehende Rechnungen mit Geldern zu verrechnen, die es aus irgendeinem Grund für den betreffenden Kunden in seinem Besitz hat, unabhängig von verschiedenen Gläubigern in verschiedenen Akten.

11.4. Bei Zahlungsverzug und Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 1,5% pro Monat. Die Zinsen sind dann ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung fällig. Alle Kosten für die gerichtliche und / oder außergerichtliche Einziehung gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Der Kunde, der in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts an MV Incasso gehandelt hat, zahlt, wenn der fällige Betrag nicht rechtzeitig am Fälligkeitstag gezahlt wird, eine Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten, eine Entschädigung und Zahlung von außergerichtlichen (Inkasso-) Kosten, die am festgelegt werden ein Betrag in Höhe von 15% des gesamten ausstehenden Kapitalbetrags mit einem Mindestbetrag von 300,00 € ohne Mehrwertsteuer für jede teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnung zuzüglich einer sofort zu zahlenden Vertragsstrafe von 1% des pro Kalendermonat fälligen Betrags, wobei jeder Monat als a ganzer Monat mit einem Minimum von 25,00 € pro Monat. Soweit der Kunde nicht in Ausübung eines Berufes oder Geschäfts tätig war, gelten die in der Allgemeinen Verwaltungsverordnung (Erlass über die Erstattung außergerichtlicher Kosten) festgelegten Sätze.

11.5. Nur die Zahlung per Überweisung auf das Konto von MV Incasso führt zur Entlastung des Kunden.

12. Vertragsdauer

12.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2. MV Collection ist auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt , in diesen Bedingungen durchzuführen und Bedingungen in ihrer anhängigen Ansprüche vorbehaltlich der Bestimmungen auf die d ay d sind voll.

12.3. MV Incasso ist berechtigt, eine Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen einer mit MV Incasso geschlossenen Vereinbarung verstößt und / oder die geltenden Bedingungen nicht einhält.

13. Streitigkeiten

13.1. Alle Vereinbarungen, für die diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gelten, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

13.2 Alle Streitigkeiten aus der Vereinbarung werden vom zuständigen Gericht in Rotterdam beigelegt.

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